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   BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68   

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https://dejure.org/1969,489
BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68 (https://dejure.org/1969,489)
BFH, Entscheidung vom 06.11.1969 - IV R 127/68 (https://dejure.org/1969,489)
BFH, Entscheidung vom 06. November 1969 - IV R 127/68 (https://dejure.org/1969,489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Revisionsgericht - Jahresfrist - Leiter einer Privatschule - Gewerbetreibender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 508
  • BStBl II 1969, 214
  • BStBl II 1970, 214
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    Das wird allgemein angenommen (Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 7 S. 280; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, Neue Juristische Wochenschrift 1961 S. 573; Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Entscheidungssammlung, Neue Folge Zweiter Band S. 28; Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, Verwaltungsrechtsprechung, 6. Bd. Nr. 178; Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 29. Aufl., § 237 Anm. 1).
  • BFH, 25.10.1963 - IV 373/60 U

    Der Begriff der "leitenden" bzw. "eigenverantwortlichen" Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    Wenn somit auch die Beschäftigung fachlich vorgebildeter Hilfskräfte grundsätzlich der Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit nicht entgegenstünde, so komme es doch für die Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit auf die Art der persönlichen Arbeitsleistung des selbständig Tätigen an (Hinweis auf das Urteil des BFH IV 373/60 U vom 25. Oktober 1963, BFH 77, 750, BStBl III 1963, 595).
  • BFH, 29.07.1965 - IV 61/65 U

    Wechsel vom Freiberufler zum Gerwerbetreibenden auf Grund der hohen Anzahl

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    Die Arbeit des Berufsträgers sei dann in erster Linie auf organisatorische und unternehmerische Tätigkeit gerichtet, und die Leistung trete nicht mehr als eine persönliche Leistung, sondern als eine solche des Unternehmens in Erscheinung (Hinweis auf das BFH-Urteil IV 61/65 U vom 29. Juli 1965, BFH 83, 154, BStBl III 1965, 557).
  • BFH, 05.12.1968 - IV R 125/66

    Eigenverantwortliche Tätigkeit des Leiters einer privaten Schule mit mehreren

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    Sie stehen auch in Einklang mit der sich besonders mit der Frage von Privatschulen befassenden Entscheidung des Senats IV R 125/66 vom 5. Dezember 1968 (BFH 94, 344, BStBl II 1969, 165), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • BFH, 28.05.1968 - IV R 110/67

    Verwaltungsakt - Gegenstand des Verfahrens - Rechtsbehelfsfrist -

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    Die auf eine Entscheidung des II. Senats des BFH (Urteil II 113/65 vom 30. Januar 1968, BFH 91, 27, BStBl II 1968, 210) gestützte Ansicht des FG, der Antrag nach § 68 FGO könne unbefristet gestellt werden, entspricht nicht der Auffassung des erkennenden Senats, der in dem Urteil IV R 110/67 vom 28. Mai 1968 (BFH 92, 322, BStBl II 1968, 541) ausgesprochen hat, daß der Antrag binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Änderungsbescheides gestellt werden muß.
  • BFH, 30.01.1968 - II 113/65

    Ersetzender Steuerbescheid - Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens - Frist -

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    Die auf eine Entscheidung des II. Senats des BFH (Urteil II 113/65 vom 30. Januar 1968, BFH 91, 27, BStBl II 1968, 210) gestützte Ansicht des FG, der Antrag nach § 68 FGO könne unbefristet gestellt werden, entspricht nicht der Auffassung des erkennenden Senats, der in dem Urteil IV R 110/67 vom 28. Mai 1968 (BFH 92, 322, BStBl II 1968, 541) ausgesprochen hat, daß der Antrag binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Änderungsbescheides gestellt werden muß.
  • BFH, 31.07.1962 - VII 176/61 U

    Vorliegen einer Verletzung auf rechtliches Gehör bei Unterlassung des Hinweises

    Auszug aus BFH, 06.11.1969 - IV R 127/68
    In Fällen der vorliegenden Art, in denen das FG Wiedereinsetzung hätte gewähren müssen, kann es aber nicht auf die gegenwärtige Zeit ankommen, sondern auf die Zeit, in der das FG hätte entscheiden können (vgl. das BFH-Urteil VII 176/61 U vom 31. Juli 1962, BFH 75, 383, BStBl III 1962, 405).
  • BFH, 25.11.1975 - VIII R 116/74

    Begründung einer freiberuflichen Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - Betrieb

    Gegenstand der eigenverantwortlichen Einflußnahme des Steuerpflichtigen ist das einzelne, von ihm in Auftrag genommene Werk oder die einzelne Dienstleistung, für deren ordnungsgemäße Ausführung gegenüber dem Auftraggeber er nicht nur die bürgerlich-rechtliche, sondern vor allem auch die fachliche Verantwortung trägt (vgl. außer den genannten Entscheidungen auch BFH-Urteile vom 4. Oktober 1966 I 249/63, BFHE 86, 802, BStBl III 1966, 685; vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165; vom 6. November 1969 IV R 127/68, BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214; zuletzt vom 13. Dezember 1973 I R 138/71, BFHE 111, 105, BStBl II 1974, 213).

    Wird die Grenze zwischen der freiberuflichen und der gewerblichen Tätigkeit durch die Mitarbeit am einzelnen Auftrag bestimmt, dann ist sie von der -- im Einzelfall festzustellenden -- Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen abhängig (in diesem Sinne wohl auch BFH-Entscheidungen IV R 127/68, I R 138/71).

    Er muß die Arbeit (mit)leisten, die den Kern dieser Tätigkeit ausmacht (vgl. BFH-Entscheidung IV R 127/68), die die Leistung prägt (vgl. BFH-Entscheidung IV R 125/66) oder charakterisiert (vgl. BFH-Entscheidung I R 138/71).

  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    War zu der Zeit, als das Gericht über eine Wiedereinsetzung ohne Antrag hätte entscheiden können, die Jahresfrist des § 56 Abs. 3 FGO noch nicht abgelaufen, so bleibt eine Wiedereinsetzung möglich, auch wenn bis zur Entscheidung hierfür die Frist inzwischen verstrichen ist (BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214).

    Das ist allgemeine Auffassung (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 1969 IV R 127/68, BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214, mit weiteren Nachweisen).

    In Fällen der vorliegenden Art, in denen das FG - wie noch auszuführen ist - Wiedereinsetzung hätte gewähren müssen, kann es aber nicht auf den gegenwärtigen Zeitpunkt ankommen, sondern auf den Zeitpunkt, in dem das FG hätte entscheiden können (vgl. das zitierte BFH-Urteil IV R 127/68 mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 13.12.1973 - I R 138/71

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei privaten

    Auch in einem solchen Fall kann das Mitwirken des Schulleiters dem Unterricht noch den Stempel seiner Persönlichkeit geben (vgl. BFH-Urteile IV 373/60 U; vom 5. Dezember 1968 IV R 125/66, BFHE 94, 344, BStBl II 1969, 165; vom 6. November 1969 IV R 127/68, BFHE 97, 508, BStBl II 1970, 214).

    Dabei soll allerdings nicht verkannt werden, daß die vom Schulleiter zu bewältigende Verwaltungsarbeit mit wachsender Größe der Schule umfangreicher wird und hierdurch die Möglichkeit zur Ausübung einer eigenverantwortlichen Unterrichtstätigkeit in dem oben erläuterten Sinne in Frage gestellt sein kann (vgl. BFH-Urteil IV R 127/68).

    Im vorliegenden Fall erscheint es -- anders als in dem vom IV. Senat entschiedenen Fall IV R 127/68 -- nicht als ausgeschlossen, daß die Kläger, die die Aufgaben der Schulverwaltung zu zweit wahrnahmen, noch ausreichend Gelegenheit hatten, durch eigenen Unterricht sowie durch das Mitgestalten des von anderen Lehrkräften erteilten Unterrichts eine überwiegend eigenverantwortliche Unterrichtstätigkeit zu betreiben.

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